Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in folgenden Zeitabständen Beratungsbesuche durchführen zu lassen:
- Pflegegrad 1-3: jeweils halbjährlich
- Pflegegrad 4-5: jeweils vierteljährlich
Die Beratungsbesuche werden von unseren Pflegefachkräften nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt und dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Gleichzeitig geben wir Hilfestellung für den Alltag und beraten die pflegenden Angehörigen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die zuständige Pflegekasse.