Häusliche Pflege:
(Voraussetzung ist ein Pflegegrad)
Wir bieten pflegerische Hilfen in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität an. Die Finanzierung der gewünschten und vereinbarten Leistung erfolgt gemäß Pflegeversicherung, der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Im Gespräch vor Ort klären Sie mit der Pflegedienstleitung die zu erbringenden Leistungen und werden sofort über eventuell notwendige Zuzahlungen informiert.
Die Pflegekasse übernimmt derzeit folgende Kostenerstattung:
Pflegegrad
1
2
3
4
5
Maximaler Erstattungsbetrag
125 €
689 €
1.298 €
1.612 €
1.995 €
Behandlungspflege:
(wird vom Arzt verordnet)
Die medizinische Behandlungspflege erfolgt auf Anordnung Ihres behandelten Arztes und wird in enger Zusammenarbeit mit ihm durchgeführt. Ziel der Behandlungspflege ist es, die Krankheit zu heilen, die Verschlechterung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Kosten für die Behandlungspflege werden vollständig von Ihrer Krankenkasse getragen. Diese wird mit Ihnen lediglich pro Verordnungsschein (derzeit) 10 € Zuzahlung abrechnen, bei einer bestehenden Zuzahlungsbefreiung sind Sie auch davon befreit.
Folgende Leistungen können Bestandteil einer Behandlungspflege sein:
Pflegegrad
Blutzuckermessung
Medikamente richten und verabreichen
Injektionen s.c. oder i.m.
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Dekubitusversorgung
Kompressionsverbände anlegen
Moderne Wundversorgung in Verbindung mit Wundschwestern
Katheterisierung der Harnblase
Hauswirtschaft:
Unsere Hauswirtschaftskräfte erledigen nach Ihren Wünschen die Reinigung der Wohnung und andere hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Auf Wunsch erledigen wir auch den Einkauf des täglichen Bedarfes.
Beratungsbesuche:
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in folgenden Zeitabständen Beratungsbesuche durchführen zu lassen:
Pflegegrad 1-3: jeweils halbjährlich
Pflegegrad 4-5: jeweils vierteljährlich
Die Beratungsbesuche werden von uns nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt und wir geben Hilfestellung für den Alltag und beraten die pflegenden Angehörigen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die zuständige Pflegekasse.
Unser Pflegedienst wird einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf die Einhaltung der Qualitätskriterien (ordnungsgemäße Pflege und Einhaltung von ärztlichen Anordnungen) überprüft.